Ausschuss "Weiterbildung"
Geschäftsordnung
- Mitgliedschaft
- Es wird eine aktuelle Mitgliederliste durch den Vorsitzender geführt.
- Die Mitgliedschaft kann durch ein formloses Schreiben (e-mail) mit kurzer Darstellung der Motivation beim Vorsitzenden initiiert werden.
- Ein regelmäßiges und verbindliches Engagement der Mitglieder an den Aktivitäten des Ausschusses wird erwartet. Wiederholtes (> zweimal in Folge) unentschuldigtes Fehlen an den Treffen des Ausschusses führt zur Streichung vom Verteiler (Mitgliederliste).
- Aktivitäten
- Der Ausschuss trifft sich in der Regel zweimal im Jahr:
- im Rahmen der GMA Jahrestagung (Herbst) - offenes Treffen,
- zur 1,5-tägigen Klausur (Frühling) – geschlossenes Treffen.
- Die Einladung und Erstellung der Agenda erfolgt durch den Vorsitzenden auf Anregung des Ausschusses und wird rechtzeitig bekannt gegeben.
- Zu gegebenen Anlass können außerordentliche Treffen geplant und durchgeführt werden.
- Zwischen den Treffen wird über die Moodle-Plattform der GMA ein entsprechender gemeinsamer geschlossener Arbeitsbereich bereitgestellt.
- Wenn notwendig, können vorübergehend Unterarbeitsgruppen zur Bearbeitung spezifischer Projektziele innerhalb des Ausschusses gebildet werden.
- Zu jedem Treffen wird ein entsprechendes Protokoll erstellt und an alle Mitglieder versendet. Der Vorsitzende hält alle Mitglieder über entsprechende regelmäßige Rundmails auf dem aktuellen Stand der laufenden Aktivitäten.